Am 25.3.2013 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Bundesrat eine Kleine Anfrage über ethnische und rassistische Diskriminierung
in Deutschland (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/129/1712919.pdf) an die Bundesregierung gerichtet. Diese verfolgte das Anliegen, den weit verbreiteten Mangel an
Anti-Diskriminierungsmaßnahmen zu durchleuchten und zu ergründen. Hier soll nun
die Antwort auf diese Kleine Anfrage analysiert werden, mit dem Ziel, eine
Verbesserung des Status quo durch zeitgerechte Vorgehensweisen zur Verminderung
und Verhinderung von ethnischer und rassistischer Diskriminierung anzustoßen.
Die Bundesregierung bestätigt,
dass Diskriminierungserfahrungen die Integrationsbereitschaft und die
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte beeinträchtigen.
Wichtige Fakten, wie dass und vor allem, wie alarmierend hoch der Bedarf für Aufklärungs- und Anti-diskriminierungsmaßnahmen ist, erwähnt die Regierung in ihre Antwort aber selbstverständlich nicht. Warum in dieser Hinsicht so wenig getan wird, auch nicht.
Denn im Gegensatz zu „Integrationsmaßnahmen“ sind die
Ressourcen, die in Anti-Diskriminierungsmaßnahmen gesteckt werden, sehr gering und
extrem ineffizient. Politisch gesehen ist das verständlich, denn Anti-Diskriminierungsmaßnahmen
sind sehr umstritten. Solche Maßnahmen setzen immerhin voraus, dass man die dominante Kultur, ihre Privilegien und
ihren Einfluss auf die gesamte Gesellschaft durchleuchtet und hinterfragt. Es
setzt auch voraus, dass man sich kritisch mit den eigenen Vorurteilen und Voreingenommenheiten
auseinandersetzt - also keine leichte Aufgabe. Besonders nicht in Deutschland, wo
so viel Nachholbedarf besteht. Es ist politisch viel sicherer und deshalb auch
viel bequemer, sich über „Integration“ (auch wenn damit im Grunde genommen Assimilation gemeint ist) zu unterhalten
und dementsprechend Maßnahmen zu treffen, die das Objekt—die vermeintlich zu
Integrierenden—und deren Verhalten in den „Mittelpunkt“ rücken lassen.
„Integration“ ist offenbar wichtiger als
Antidiskriminierung
Die Bundesregierung behauptet, dass „[…] weitere Maßnahmen
bei Bedarf“ ergriffen werden sollen. Wenn das der Fall sein sollte, dann wäre
man in Deutschland damit beschäftigt, überall Anti-Diskriminerungsstellen zu errichten,
Mitbürger über ihre Rechte aufzuklären und sie zu ermutigen, das Recht auf
Gleichberechtigung einzuklagen. Ein Zustand, der eindeutig sehr fern von der
Realität liegt. Ganz im Gegenteil: Die Befürchtung, dass Menschen ihre Rechte
einklagen, ist sehr präsent und wird auch eindeutig kommuniziert. Es gibt sogar
Fälle, in denen das Einklagen von Rechten als Zeichen fehlender
„Integrationsbereitschaft“ interpretiert wird.
In Deutschland wird an Anti-Diskriminierungsmaßnahmen nur so
viel umgesetzt, wie nötig ist, um die von der EU aufgezwungenen Vorgaben zu
befriedigen; also nur das Minimum tun und so wenig wie möglich negativ auffallen.
Eine angemessene Bemühung, Diskriminierung auf dem Niveau zu verhindern, wie
dies dem Ausmaß der tatsächlich vorhandenen Diskriminierung in Deutschland entsprechend
der Fall sein müsste, ist nicht zu erkennen. Die Realität ist, dass Deutschland
auch international einen sehr schlechten Ruf in Hinsicht auf Rassismus und
Diskriminierung hat. Täuschungsmanöver in dieser Hinsicht werden weiterhin
wenig helfen. Wenn der Status quo und somit auch das Ansehen Deutschlands in
dieser Hinsicht verbessert werden sollen, muss da schon sehr viel mehr gemacht
werden. Mehr dazu: http://i-blogger.de/deutschland-ist-bei-der-anti-diskriminierung-noch-ein-entwicklungsland/