Dienstag, 5. März 2013

Lügen erlaubt? Diskriminierende Fragen in Bewerbungsgesprächen


Anstatt gegen diskriminierende Fragen in Bewerbungsgesprächen Beschwerde einzulegen, raten Experten in Deutschland zu lügen.
Obwohl persönliche Fragen wie nach dem Geburtsort, dem Geburtsdatum, den Familienverhältnissen und der Familienplanung in einem Bewerbungsgespräch generell nicht erlaubt sind (außer, diese Informationen stehen im direkten Zusammenhang mit den Qualifikationen, um eine bestimmte Arbeit auszuführen), werden sie in Bewerbungsgesprächen trotzdem oftmals gestellt. Sie sind anscheinend ein wichtiger und hartnäckiger Bestandteil der Bewerbungskultur in Deutschland. Deshalb sollten BewerberInnen lügen.

Es wird doch einen Weg geben, den Arbeitgebern die sich nach Unerlaubtem erkundigen, „das Handwerk“ zu legen, oder?

Anscheinend, nicht. Denn Diskriminierung ist zu lange schon eine selbstverständliche Komponente der Bewerbungskultur gewesen. Es ist allgemein bekannt, dass am Arbeitsmarkt besonders Diskriminierung gegen Frauen sehr gängig ist und man sich dafür nicht einmal allzu sehr genieren muss. Es wird viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen, bis so eine Kultur geändert werden kann. Seit 2006 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) steht Deutschland erst am Anfang von positiven Veränderungen in dieser Hinsicht. Wie wichtig Anti-Diskriminierungsmaßnahmen eingestuft werden, zeigt das späte Eintreffen vom AGG; eine Bemühung, die nicht von Deutschland ausging, sondern von der Europäischen Gemeinschaft „auferlegt“ wurde. Denn so etwas wie die AGG hätte Deutschland anscheinend nicht nötig gehabt. Auf die zusätzlichen Limitationen vom AGG, die in diesem Zusammenhang erwähnt werden sollten, wird wegen dessen Ausmaß, in diesem Artikel nicht eingegangen.


Mehr dazu finden Sie unter: http://www.migration-business.de/2013/03/luegen-erlaubt-diskriminierende-fragen-in-bewerbungsgespraechen/#more-12708


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