Auf ihrer
Internetseite zeigt die Bundesagentur für Arbeit, welche Angaben in einen
Lebenslauf gehören. Für Alev Dudek ist das ein klarer Beleg: Die Agentur hat
nicht nur ein Mangel an Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissen, sie leidet
auch an Inkompetenz.
Das Aufführen von persönlichen Informationen wie
Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand oder Anzahl der Kinder können zu
Diskriminierung führen. Deshalb sollten diese Informationen nicht im Lebenslauf
erwähnt werden. Das gehört zum Diversity- und Anti-Diskriminierungsgrundwissen.
Das scheint bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber noch
nicht angekommen zu sein. Sie rät in einem Muster-Lebenslauf dazu, sogar das Alter des Kindes anzugeben.
Durch diese „Erfindung“ demonstriert die Agentur gekonnt, ihr Nichtkönnen im
Bereich der Anti-Diskriminierungs- und Diversitybemühungen.
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