Dienstag, 5. März 2013

Bundesagentur für Arbeit - Nicht auf dem aktuellen Stand des Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissens


Auf ihrer Internetseite zeigt die Bundesagentur für Arbeit, welche Angaben in einen Lebenslauf gehören. Für Alev Dudek ist das ein klarer Beleg: Die Agentur hat nicht nur ein Mangel an Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissen, sie leidet auch an Inkompetenz.
Das Aufführen von persönlichen Informationen wie Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand oder Anzahl der Kinder können zu Diskriminierung führen. Deshalb sollten diese Informationen nicht im Lebenslauf erwähnt werden. Das gehört zum Diversity- und Anti-Diskriminierungsgrundwissen.

Das scheint bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber noch nicht angekommen zu sein. Sie rät in einem Muster-Lebenslauf dazu, sogar das Alter des Kindes anzugeben. Durch diese „Erfindung“ demonstriert die Agentur gekonnt, ihr Nichtkönnen im Bereich der Anti-Diskriminierungs- und Diversitybemühungen.



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