Anstatt gegen diskriminierende Fragen
in Bewerbungsgesprächen Beschwerde einzulegen, raten Experten in Deutschland zu lügen.
Obwohl
persönliche Fragen wie nach dem Geburtsort, dem Geburtsdatum, den
Familienverhältnissen und der Familienplanung in einem Bewerbungsgespräch
generell nicht erlaubt sind (außer, diese Informationen stehen im direkten
Zusammenhang mit den Qualifikationen, um eine bestimmte Arbeit auszuführen),
werden sie in Bewerbungsgesprächen trotzdem oftmals gestellt. Sie sind
anscheinend ein wichtiger und hartnäckiger Bestandteil der Bewerbungskultur in
Deutschland. Deshalb sollten BewerberInnen lügen.
Es wird doch einen Weg geben, den Arbeitgebern die sich nach Unerlaubtem
erkundigen, „das Handwerk“ zu legen, oder?
Anscheinend,
nicht. Denn Diskriminierung ist zu lange schon eine selbstverständliche
Komponente der Bewerbungskultur gewesen. Es ist allgemein bekannt, dass am
Arbeitsmarkt besonders Diskriminierung gegen Frauen sehr gängig ist und man
sich dafür nicht einmal allzu sehr genieren muss. Es wird viel Zeit und Geld in
Anspruch nehmen, bis so eine Kultur geändert werden kann. Seit 2006 (Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) steht Deutschland erst am Anfang von positiven
Veränderungen in dieser Hinsicht. Wie wichtig Anti-Diskriminierungsmaßnahmen
eingestuft werden, zeigt das späte Eintreffen vom AGG; eine Bemühung, die nicht
von Deutschland ausging, sondern von der Europäischen Gemeinschaft „auferlegt“
wurde. Denn so etwas wie die AGG hätte Deutschland anscheinend nicht nötig
gehabt. Auf die zusätzlichen Limitationen vom AGG, die in diesem Zusammenhang
erwähnt werden sollten, wird wegen dessen Ausmaß, in diesem Artikel nicht
eingegangen.
Mehr dazu
finden Sie unter: http://www.migration-business.de/2013/03/luegen-erlaubt-diskriminierende-fragen-in-bewerbungsgespraechen/#more-12708