Wurden Sie schon mal auf dem Einwohnermeldeamt nach Ihrer
Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl Sie keiner öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaft angehören? Haben Sie auf die Frage schon einmal mit
Islam, Buddhismus, Hinduismus oder Ba’hai geantwortet, weil dies eben die
korrekte Antwort auf die Frage war?
Vielleicht haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, wieso Sie denn so eine Frage überhaupt gestellt bekommen, obwohl Sie keiner „Religionsgesellschaft mit Körperschaftsstatus“ angehören. Anstatt in Ihre Privatsphäre einzugreifen, könnte das Einwohnermeldeamt Sie zuerst ja auch fragen, ob Sie denn überhaupt einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, hätte das Amt bereits die Information erhalten, die es aufgrund des Meldegesetzes einholen darf. Zu einer so fragwürdigen Situation wie jener, dass alle Mitbürger/innen einfach nach Ihrer „Religionszugehörigkeit“ gefragt werden, würde es auf diese Weise gar nicht erst kommen.
Mehr dazu finden Sie unter: http://dtj-online.de/news/detail/2054/wenn_die_neugier_der_meldeamter_grenzen_uberschreitet….htmlVielleicht haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, wieso Sie denn so eine Frage überhaupt gestellt bekommen, obwohl Sie keiner „Religionsgesellschaft mit Körperschaftsstatus“ angehören. Anstatt in Ihre Privatsphäre einzugreifen, könnte das Einwohnermeldeamt Sie zuerst ja auch fragen, ob Sie denn überhaupt einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, hätte das Amt bereits die Information erhalten, die es aufgrund des Meldegesetzes einholen darf. Zu einer so fragwürdigen Situation wie jener, dass alle Mitbürger/innen einfach nach Ihrer „Religionszugehörigkeit“ gefragt werden, würde es auf diese Weise gar nicht erst kommen.