Freitag, 11. Juli 2014

Meinungsäußerung als Straftat?

Der ehemalige Gouverneur von Montana, Brian Schweitzer, deutete neulich an, dass sich die Senatorin Diane Feinstein in einer CIA-Spionageaffäre wie eine Prostituierte verhalten habe. Sie sei die Frau gewesen, die neben einer Straßenlaterne mit über die Knie gezogenem Kleid gestanden habe und nun behaupte, sie sei eine Nonne, sagte Schweitzer. Als Antwort bezeichnete der Repräsentant von Colorado, Mike Coffmann, Brian Schweitzer als einen „sexistischen Drecksack". Eine strafrechtliche Verfolgung kam in keinem der beiden Fälle in Frage, weil diese Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind.

Fall Norbert Müller

Das Recht auf freie Meinungsäußerung sollte laut Artikel 5 des Grundgesetzes auch in Deutschland gewährleistet sein. Dass dies aber nicht immer der Fall ist, wurde besonders im aktuellen Fall des linken Landtagsabgeordneten Norbert Müller illustriert. Auf die Äußerungen des Bundespräsidenten Joachim Gauck über deutsche Militäreinsätze - Deutschland müsse notfalls militärische Mittel einsetzen - hatte ihn der Landtagsabgeordnete auf Facebook "widerlichen Kriegshetzer" genannt.

Originallink: http://www.huffingtonpost.de/alev-dudek/meinungsaeusserung-als-straftat_b_5568135.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen